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Verfahren zur Wiedererlangung von Domainnamen

Mit der Etablierung der neuen Erweiterungen (New gTLDs) haben sich die Fälle von Markendiebstahl vervielfacht. So werden jede Woche zahlreiche Kennzeichen Opfer der Übernahme ihrer Marke als Domainname. Diese werden von der Registry nach dem Prinzip „First come, first served“ registriert, ohne dass die Inhaberschaft von Markenrechten vorab geprüft wird. Im Anschluß können jedoch in einem speziellen Verfahren Markenrechte geltend gemacht werden und Maßnahmen zur Wiedererlangung von Domainnamen eingeleitet werden. In diesem Domain-Recovery Verfahren unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise.

Die Praxis, einen Domainname, der zu einer Marke gehört, mit der Absicht zu registrieren, um ihn später an den Rechteinhaber weiterzuverkaufen, seine Sichtbarkeit zu beeinträchtigen oder von seinem Bekanntheitsgrad zu profitieren wird Cybersquatting genannt.

Dame vor einer Waage entscheidet Domain-Recovery
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Die Aufgabe von Nameshield ist es, den umfassenden Schutz und die Sicherheit der Marken seiner Kunden auch in diesen Fällen auf effiziente und profitable Weise zu gewährleisten.

Um gegen diese betrügerischen Handlungen vorzugehen und Ihre Rechte geltend zu machen, ergreift ein in der Beilegung von Markenstreitigkeiten erfahrenes Team von Rechtsexperten gezielte Maßnahmen, um Ihre Rechte an dem durch Cybersquatting besetzten Domainnamen wiederzuerlangen.

Domain-Recovery: Sperrung oder Wiedererlangung eines Domainnamens… zwei mögliche Optionen

Seit der Einführung der neuen Erweiterungen sind zahlreiche Registrierungen von Domainnamen erfolgt, die eine Verletzung der Rechte von Hunderten von Marken darstellen.

Für die Wiedererlangung der Rechte an einem Domainnamen muss sich der Markeninhaber an die der Namenserweiterung zugeordnete Schlichtungsstelle wenden, die den Streit zwischen dem Anspruchsteller und dem Inhaber des Namens beilegt.

Diese rechtliche Gegenmaßnahme kann zwei Formen annehmen: das UDRP-Verfahren (anwendbar auf generische, länderspezifische Erweiterungen – mit 90 betroffenen Ländern – und neue Erweiterungen) und das URS-Verfahren (ausschließlich für neue Erweiterungen).

Nameshield-Methodik, unsere Expertise zu Ihren Diensten

Dame vor einer Waage entscheidet Domain-Recovery
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Analyse
Untersuchung Ihrer Marke vs. durch Cybersquatting besetzte Domainnamen

Bericht Domain-Recovery

Bericht an den Kunden
mit einer genauen Handlungsempfehlung und einem Kostenvoranschlag

Betreuung Domain-Recovery

Persönliche Betreuung
ihres Dossiers während des gesamten Prozesses

Weitere Domain-Recovery-Maßnahmen

Wenden Sie sich an unsere Enforcement-Teams, um die richtigen administrativen und rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen und den Missbrauch zu stoppen:

  • Statusanalyse: Bestandsaufnahme der von einem Inhaber registrierten Domainnamen anhand der vom Kunden bereitgestellten Elemente
  • Intervention in den sozialen Netzwerken: Meldung einer Verletzung geistigen Eigentums (Facebook, Instagram, …)
  • Sperrung der Website
  • Mahnschreiben
  • Aufhebung der Anonymität.
Video-Konferenz Domain-Recovery

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