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UDRP-Verfahren

Das außergerichtliche UDRP-Verfahren („Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy“), das auf Vorschlag der ICANN eingerichtet wurde, ermöglicht es, offensichtliche und unbestreitbare Verletzungen von Markenrechten zu sanktionieren, die durch die Registrierung identischer oder ähnlicher Domainnamen durch Dritte entstehen – eine Praxis, die gemeinhin als „Cybersquatting“ bezeichnet wird.

Die UDRP gilt nicht nur für generische Top-Level-Domains (gTLDs) wie .aero, .biz, .com, .coop, .info, .jobs, .mobi, .museum, .name, .net, .org, .pro, .travel und neue Erweiterungen (new gTLDs), sondern auch für länderspezifische Erweiterungen (ccTLDs), deren Registrierungsstellen (Registries) die UDRP-Grundsätze anerkannt haben.

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UDRP-Verfahren