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UDRP-Verfahren

Das außer­ge­richt­li­che UDRP-Ver­fah­ren („Uni­form Domain-Name Dis­pu­te Reso­lu­ti­on Poli­cy“), das auf Vor­schlag der ICANN ein­ge­rich­tet wur­de, ermög­licht es, offen­sicht­li­che und unbe­streit­ba­re Ver­let­zun­gen von Mar­ken­rech­ten zu sank­tio­nie­ren, die durch die Regis­trie­rung iden­ti­scher oder ähn­li­cher Domain­na­men durch Drit­te ent­ste­hen – eine Pra­xis, die gemein­hin als „Cybers­quat­ting“ bezeich­net wird.

Die UDRP gilt nicht nur für gene­ri­sche Top-Level-Domains (gTLDs) wie .aero, .biz, .com, .coop, .info, .jobs, .mobi, .muse­um, .name, .net, .org, .pro, .tra­vel und neue Erwei­te­run­gen (new gTLDs), son­dern auch für län­der­spe­zi­fi­sche Erwei­te­run­gen (ccTLDs), deren Regis­trie­rungs­stel­len (Regis­tries) die UDRP-Grund­sät­ze aner­kannt haben.

Wenn Sie die­ses For­mu­lar bestä­ti­gen, erhal­ten Sie Zugriff auf den Down­load des Doku­ments In fünf Minu­ten erklärt: Das UDRP-Ver­fah­ren..

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