Zum Inhalt springen

Cybersquatting

Was ist Cybersquatting?

Cybers­quat­ting ist die Pra­xis, einen Domain­na­men anzu­mel­den, der einem Mar­ken­na­men, Han­dels­na­men, Nach­na­men oder belie­bi­gen Namen, an dem der Anmel­den­de kei­ne Rech­te besitzt, ähnelt und die­sen zu über­neh­men, um mate­ri­el­len oder ideel­len Gewinn aus sei­nem aktu­el­len oder zukünf­ti­gen Bekannt­heits­grad zu zie­hen.

Cybersquatting

Cybers­quat­ting kann unter­schied­li­che Zie­le haben:

  • Wei­ter­ver­kauf des Domain­na­mens an den recht­mä­ßi­gen Mar­ken­in­ha­ber
  • Blo­ckie­ren des Zugangs zu dem Namen, der Mar­ke
  • Image­schä­di­gung der ent­spre­chen­den Mar­ke oder des ent­spre­chen­den Unter­neh­mens, bei­spiels­wei­se durch das ver­bin­den des Domain­na­mens mit einer por­no­gra­fi­schen Sei­te
  • Nut­zung des Bekannt­heits­grads der Mar­ke, um mit­hil­fe des Domain­na­mens Traf­fic auf die Web­site zu len­ken
  • Ver­bin­dung des Domain­na­mens mit einer betrü­ge­ri­schen Web­site, die für einen Phis­hing-Angriff ver­wen­det wird oder um einem durch Spam ver­brei­te­ten Betrug Glaub­wür­dig­keit zu ver­lei­hen
  • Ver­bin­dung des Domain­na­mens mit einer Web­site, die gefälsch­te Pro­duk­te anbie­tet
  • Ver­wen­dung des Domain­na­mens für den Ver­sand von Spam-Mails.

Man­che Cybers­quat­ter nut­zen auto­ma­ti­sche Sys­te­me für die Über­wa­chung von Domain­na­men bekann­ter Unter­neh­men, in der Hoff­nung, dass die­se ver­ges­sen, ihre Domain­na­men zu erneu­ern. Die­se Namen wer­den dann sofort wie­der ange­mel­det, um finan­zi­el­le Ver­hand­lun­gen ein­zu­lei­ten…

Wie kann man sich vor Cybersquatting schützen?

  • Names­hield stellt Ihnen ein Sys­tem für die Über­wa­chung der Anmel­dung von Mar­ken- und Domain­na­men zur Ver­fü­gung, damit Sie bei Fäl­len von Cybers­quat­ting, die Ihre Mar­ken­rech­te ver­let­zen, umge­hend gewarnt wer­den
  • Um gegen die­se Cybers­quat­ting-Akti­vi­tät vor­zu­ge­hen und Ihre Rech­te gel­tend zu machen, wird ein Team von Names­hield-Exper­ten geziel­te Gegen­maß­nah­men für die Wie­der­erlan­gung Ihrer Rech­te an dem von Cybers­quat­ting betrof­fe­nen Domain­na­men ein­lei­ten.